Umfang der Sanierungspflicht für Bestandsimmobilien
Wer ein älteres ungedämmtes Haus besitzt ist verpflichtet energetische Mindestanforderungen durch Sanierungsarbeiten zu erfüllen. Die Sanierungspflicht ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt und kann bei Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 € durchgesetzt werden.