Wichtiger Hinweis zur Grundsteuerreform 2025
Eigentümer müssen bereits jetzt handeln
Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden alle Grundstücke in Deutschland für die Grundsteuer neu bewertet. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Immobilieneigentümer von bebauten Grundstücken, von Eigentumswohnungen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden daher vom Finanzamt aufgefordert ab dem
01. Juli 2022 bis spätestens zum 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung einzureichen.
Eigentümer von Grundstücken mit nicht bekannten oder inaktuellen Daten zu Wohnflächen müssen diese neu vermessen.
Bei uns erhalten Sie eine qualifizierte Wohnflächenberechnung mit Architektenstempel für ihre Feststellungserklärung.
Warum benötige ich eine Wohnflächenberechnung?
-
Wertbestimmend
-
Finanzierungsrelevant
-
Abschätzung von Sanierungskosten
-
Grundlage für Mietpreise
-
Nebenkosten oder Miteigentumsanteil
-
Festsetzung der Grundsteuer
Die Wohnfläche ist als Kenngröße bei Wohnimmobilien ein wichtiger, den Wert bestimmender, Faktor.
So spielt sie insbesondere bei der Höhe der Miete und dem Vergleich von Kaufpreisen, aber auch bei der Abrechnung von Nebenkosten und der Abschätzung von Sanierungskosten eine übergeordnete Rolle.
Zur Veranschaulichung: Sollten Sie bei einem geplanten Kauf oder Verkauf den Wert einer Immobilie anhand einer ungenauen Wohnfläche berechnen (lassen), kann dies einen fiktiven Verlust von mehreren Tausend Euro bedeuten: Bei einem beispielhaften Immobilienpreis von 2.500 €/ m² Wohnfläche und einer Abweichung von "nur" 5 m² bei der Wohnfläche, ergäbe dies einen Fehlbetrag von 12.500 €.
Banken verlangen im Rahmen einer Finanzierung meist nach bemaßten Grundrissen und einer Wohnflächenberechnung. Käufer oder Mieter können sich damit zudem ein genaueres Bild von einer Immobilie machen.
Neu ist zudem, dass gemäß Niedersächsischem Grundsteuergesetz (NGrStG) vom 13.07.2021 (Nr. 27/2021 S. 502) jede/r Hauseigentümer/in die Wohnfläche zur Neuberechnung der Grundsteuer nachweisen muss.
Häufig sind Grundrisse von Wohnimmobilien veraltet, weil sich die Berechnungsgrundlagen verändert haben. Oder entsprechende Unterlagen liegen nicht (mehr) vor, was besonders bei Altbauten vorkommt.
Hier schaffen wir Abhilfe.
Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen, für Sie geeigneten, Lösungen:
- Neuberechnung der Wohnfläche nach WoFlV anhand von (veralteten) Bauunterlagen
- Aufmaß vor Ort und Erstellung technischer Grundrisse
- Gestaltung anschaulicher Grundrisse für Vermarktungszwecke
- Eine Kombination vorgenannter Leistungen
Für jedes Projekt können wir für Sie vorab bei einem für Sie unverbindlichen Analysegespräch den Bedarf erkennen und die Kosten abschätzen.
Die Preise für ein Aufmaß vor Ort mit daraus abgeleitetem technischen Grundriss sowie einer Wohnflächenberechnung beginnen ab 500,- Euro inkl 19 % MwSt. Dies gilt für Wohnimmobilien, eine Fläche von bis zu 100 m² auf einer einzelnen Ebene mit geringer Komplexität des Zuschnitts (rechtwinklige Räume, keine Schrägen). Größere Flächen, mehrere Geschosse, komplexe Grundrisse und weitere Faktoren können sich auf den Preis auswirken.
Sie erhalten in jedem Fall ein individuelles Angebot und zusätzlich eine umfängliche Beratung.
Auch reine Wohnflächenberechnungen anhand bestehender Pläne sind möglich, sprechen Sie uns an.
Sie haben die Wahl
Bestehendes Gebäude
Bemaßter Grundriss
-
Aufmaß vor Ort
-
Detailierte Grundrisse
-
Inkl. Wohnflächenberechnung
Möblierter Grundriss
Sie haben bereits einen Grundriss und benötigen nur eine aufgewertete Zeichnung für Ihre Vermarktungsanzeige oder für den eigenen Bedarf.
Aufmaß + möblierter Grundriss
-
Aufmaß bei fehlendem Grundriss
-
Bemaßter Grundriss
-
Möblierter Grundriss
-
Inkl. Wohnflächenberechnung
Grundriss: Aufmaß und Aufwertung
Geeignet für:
-
Fehlende Grundrisse ersetzen
-
Alte unlesbare Grundrisse erneuern
-
Aufgewertete Grundrisse für Vermittlungsanzeigen nutzen
-
Inkl. Wohnflächenberechnung
Bei fehlenden oder veralteten Grundrissen vermessen wir Ihre Immobilie vor Ort und erstellen eine detailgetreue Zeichnung.
Für Verkaufsvorhaben empfehlen wir zusätzlich einen Grundriss mit Möblierung. Somit können sich Ihre Interessenten einen besseren Überblick verschaffen.
Vorher
Nachher
Unbebautes Grundstück
Phase I – Vorplanung und Kostenschätzung
-
Prüfung geltendes Baurecht
-
Grundstücksbesichtigung
-
Bis zu 3 Vorplanungen
-
Finale Vorplanung
-
Kostenschätzung
Phase II – Entwurfsplanung und Angebotskalkulation
-
vermaßte kalkulationsfähige Entwurfszeichnungen
-
Grundriss, Schnitt und Ansichten
-
gesonderte Beschreibung der wesentlichen
Ausstattungsmerkmale
-
Angebotskalkulation mit Leistungsaufstellung
Phase III – Werkvertrag, Bauantrag, Werkplanung
-
Bau- und Werkvertrag und Leistungsbeschreibung mit einem Partner aus unserem Netzwerk
-
Erstellung und Einreichung der Bauantragsunterlagen
-
Planungsänderungen bis zur
Fertigstellung der Bauantragsunterlagen