Objekt-Nr. GRST-665RME_288/124-121
Kaufpreis
15.480 €
Rechtsgültiger Bebauungsplan:
• Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
• 2 Vollgeschosse
• offene Bauweise
• GRZ 0,4
• OK 9 Meter (Höchstmaß der Gebäudehöhe)
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind bis zu zwei Wohneinheiten je Gebäude zulässig.
Das Grundstück ist noch nicht vermessen. Zum angebotenen Flurstück würde eine Teilfläche aus dem darüberliegenden Flurstück hinzukommen. Die Kosten sind im Grundstückspreis inbegriffen.
Umfang der Erschließung:
Das Grundstück ist nicht erschlossen. Die Gemeinde hat bereits eine Baustraße eingerichtet. Die Straße wird zum späteren Zeitpunkt fertiggestellt, sobald die umliegenden Grundstücke verkauft wurden. Die Höhe der Erschließungskosten ist noch nicht absehbar.
Es gibt keinen Gas- oder Fernwärmeanschluss in der Ortschaft.
Glasfaser ist an den Nachbargebäuden am Hilsberg vorhanden.
WEITERE VORGABEN IM B-PLAN:
Maßnahmen für die Abwasserbeseitigung und die Regelung des Wasserabflusses:
Das auf den privaten Flächen anfallende unbelastete Niederschlagswasser soll möglichst auf den
Grundstücken vollständig zur Versickerung gebracht werden. Hierzu sind – sofern erforderlich –
geeignete, ausreichend dimensionierte Versickerungsanlagen (z.B. großflächige Mulden zur Regenwasserversickerung) anzulegen und dauerhaft funktionstüchtig zu halten. Eine Kombination der
Versickerungsanlagen mit Teichanlagen oder sonstigen Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) ist
zulässig.
Sollte eine Versickerung auf dem Baugrundstück nicht durchführbar sein, ist das Regenwasser auf dem
Grundstück zu sammeln und über eine Rückhalteanlage gedrosselt dem öffentlichen Regenwasserkanal zu zuleiten.
Alle Grundstücksentwässerungsanlagen sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der
Technik zu planen, herzustellen und zu betreiben. Eine Kombination der Versickerungsanlagen mit
Teichanlagen oder sonstigen Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) ist zulässig.
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Lenne ist eine Gemeinde der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf und befindet sich etwa 60 km südwestlich von Hannover.
Anbindung an Hannover
ÖPNV
Nächstgelegener Bahnhof: Stadtoldendorf (ca. 5-10 km entfernt)
Von dort Verbindung nach Kreiensen, wo Anschluss an die Hannöversche Südbahn besteht
Gesamtfahrzeit nach Hannover: ca. 1,5 bis 2 Stunden
Rufbuslinie 63 verbindet die Region mit Alfeld, von wo aus Züge nach Hannover fahren
Fahrzeit mit Rufbus und Bahn nach Hannover: etwa 1 Stunde
Auto
Entfernung: ca. 60 km
Fahrzeit: etwa 1 Stunde (je nach Verkehrslage)
Anbindung über die B64 und A7
Lebensmittelversorgung
Lenne verfügt über eine grundlegende Versorgung im Ort selbst, mit weiteren Einkaufsmöglichkeiten im nahegelegenen Stadtoldendorf.
Medizinische Versorgung
Ärzte sind in den umliegenden größeren Orten wie Stadtoldendorf verfügbar. Für spezialisierte medizinische Versorgung sind die Kreisstädte Holzminden und Hildesheim gut erreichbar.
Tillweg 10, 37627 Lenne
Provisionshinweis:
Mit der notariellen Beurkundung des ursächlich herbeigeführten Kaufvertrages wird für die Käuferpartei eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 5,95 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den beurkundeten Kaufpreis an Property Value Partner fällig.
Es handelt sich um ein noch zu vermessendes Grundstück. Dies umfasst etwa 774 m²
Eine Teilung des Grundstückes ist möglich.
Das Grundstück ist rechteckig geschnitten. Die Maße betragen etwa 25 Meter x 32Meter
Bitte nehmen Sie für weitere Informationen Kontakt auf.
Sämtliche im Exposé verwendeten Daten wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und basieren auf Angaben des Verkäufers/ Vermieters und Quellen, die Property Value Partner für zuverlässig erachtet. Eine Prüfung der Vereinbarkeit des Objektes mit öffentlich-rechtlichen und/ oder baugenehmigungsrechtlichen Vorschriften wurde von Property Value Partner nicht durchgeführt. Für die Richtigkeit der Angaben und die tatsächliche Vereinbarkeit mit geltenden Vorschriften kann Property Value Partner deshalb keine Haftung übernehmen.
Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben Vorbehalten. Das Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
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