Objekt-Nr. GRST-630TKR
Kaufpreis
55.000 €
Das Grundstück liegt in einer ruhigen Wohngegend mit guter Wohnqualität im Kerngebiet Bockenem. Bockenem ist eine Kleinstadt im Landkreis Hildesheim, Niedersachsen.
Anbindung an Hildesheim
– ÖPNV Buslinie 42 verbindet Bockenem direkt mit Hildesheim, Fahrzeit: etwa 33 Minuten mit dem Schnellbus
– Auto Entfernung: ca. 30 km, Fahrzeit: etwa 30-40 Minuten (je nach Verkehrslage)
Lebensmittelversorgung
Bockenem verfügt über eine grundlegende Versorgung mit Lebensmittelgeschäften im Stadtgebiet.
Medizinische Versorgung
Es gibt Ärzte in Bockenem. Zudem ist ein Ärztezentrum in der Nachbarstadt Elze geplant, das verschiedene Fachärzte und Allgemeinmediziner unter einem Dach vereinen soll.
Bildungseinrichtungen
Bockenem bietet Grundschulen und weiterführende Schulen.
Bockenem hat ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet, das auf die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in der Kernstadt abzielt. Dies umfasst:
– Sanierung und Aufwertung der Innenstadt
– Verbesserung des Wohnumfelds
– Schaffung von Treffpunkten für Jung und Alt
– Optimierung des Stellplatzangebots
Die Lage bietet somit eine gute Balance zwischen ruhigem Wohnen in einer Kleinstadt und der Nähe zur größeren Stadt Hildesheim mit allen damit verbundenen Vorteilen.
Königsberger Straße 19, 31167 Bockenem
Provisionshinweis:
Mit der notariellen Beurkundung des ursächlich herbeigeführten Kaufvertrages wird für die Käuferpartei eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 5,95 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den beurkundeten Kaufpreis an Property Value Partner fällig.
Bebaubar nach rechtskräftigem B-Plan:
Allgemeines Wohngebiet
offene Bauweise
1 Vollgeschoss
Grundflächenzahl 0,4 (306 m²)
Geschossflächenzahl 0,6 (459 m²)
Das Grundstück ist an der schmalen Seite zur Straße ca. 12 Meter breit und ca. 72 Meter tief. Auf Grund der Abstände, die gemß des B-Plans eingehalten werden müssen, hat das Baufenster eine Größe von knapp 566 m².
Sämtliche im Exposé verwendeten Daten wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und basieren auf Angaben des Verkäufers/ Vermieters und Quellen, die Property Value Partner für zuverlässig erachtet. Eine Prüfung der Vereinbarkeit des Objektes mit öffentlich-rechtlichen und/ oder baugenehmigungsrechtlichen Vorschriften wurde von Property Value Partner nicht durchgeführt. Für die Richtigkeit der Angaben und die tatsächliche Vereinbarkeit mit geltenden Vorschriften kann Property Value Partner deshalb keine Haftung übernehmen.
Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben Vorbehalten. Das Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
Unser Service für Sie:
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