Objekt-Nr. GRST-657RME_79/11
Kaufpreis
25.500 €
Rechtsgültiger Bebauungsplan:
• Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
• 1 Vollgeschoss
• offene Bauweise
• GRZ 0,3
• GFZ 0,3
Umfang der Erschließung:
Das Grundstück ist voll erschlossen. Es gibt keinen Gas- oder Fernwärmeanschluss. Glasfaser wird im Moment in der Ortschaft verlegt und ist kurzfristig verfügbar.
Das Grundstück liegt in einer ruhigen, ländlichen Umgebung im Landkreis Holzminden in Niedersachsen. Arholzen ist eine Gemeinde der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf und befindet sich etwa 60 km südwestlich von Hannover.
Anbindung an Hannover
ÖPNV
Nächstgelegener Bahnhof: Stadtoldendorf (ca. 5 km entfernt)
Gesamtfahrzeit nach Hannover und Hildesheim: ca. 1 Stunde
Rufbuslinie 63 verbindet die Region mit Alfeld, von wo aus Züge nach Hannover fahren
Fahrzeit mit Rufbus und Bahn: etwa 1 Stunde
Auto
Entfernung: ca. 60 km
Fahrzeit: etwa 1 Stunde (je nach Verkehrslage)
Anbindung über die B64 und A7
Lebensmittelversorgung
Arholzen verfügt über eine grundlegende Versorgung im Ort selbst, mit weiteren Einkaufsmöglichkeiten im nahegelegenen Stadtoldendorf.
Medizinische Versorgung
Ärzte sind in den umliegenden größeren Orten wie Stadtoldendorf verfügbar. Für spezialisierte medizinische Versorgung sind die Kreisstädte Holzminden und Hildesheim gut erreichbar.
Besonderheiten
• Arholzen liegt am Rande des Naturparks Solling-Vogler und ist ein attraktives Wandergebiet
• Reiche Geschichte: Erste urkundliche Erwähnung zwischen 891 und 1037
• Historische Verbindung zum Kloster Corvey und zur Herrschaft Homburg
• Teil der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf seit 1973
Im Bruche, 37627 Arholzen
Provisionshinweis:
Mit der notariellen Beurkundung des ursächlich herbeigeführten Kaufvertrages wird für die Käuferpartei eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 5,95 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den beurkundeten Kaufpreis an Property Value Partner fällig.
Bitte nehmen Sie für weitere Informationen Kontakt auf.
Sämtliche im Exposé verwendeten Daten wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und basieren auf Angaben des Verkäufers/ Vermieters und Quellen, die Property Value Partner für zuverlässig erachtet. Eine Prüfung der Vereinbarkeit des Objektes mit öffentlich-rechtlichen und/ oder baugenehmigungsrechtlichen Vorschriften wurde von Property Value Partner nicht durchgeführt. Für die Richtigkeit der Angaben und die tatsächliche Vereinbarkeit mit geltenden Vorschriften kann Property Value Partner deshalb keine Haftung übernehmen.
Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben Vorbehalten. Das Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
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