Ehemalige Hofstelle für eine mögliche Bebauung (Bauleitplanung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde)
Hinweise zur Bebaubarkeit: • Ein Teil des Grundstücks befindet sich in der Innenbereichssatzung. Einen B-Plan für das Gebiet gibt es nicht. • Es liegt aber in einem FNP mit Mischgebietsausweisung. • Die Gemeinde ist bereit in Zusammenarbeit eine Bauleitplanung aufzustellen. Hinweise zur Erschließung: • Die Erschließung ist schwierig wegen der Bebauung an der Herrlichkeit. Dort stehen 4 Bungalows entlang der Straße. • Das Grundstück liegt an einem Kreisstraßenkreuz. Die Erschließung müsste daher an der Grundstücksgrenze im Süden zur Bundesstraße B6 liegen. • Bevorzugt wird für die Erschließung Seites der Gemeinde eine Privatstraße. • Das Grundstück fällt im Süden zur Bundesstraße B6 ab. (ca. 1 Meter bis 1,20 Meter tiefer) Art und Maß der Bebauung: • Denkbar wäre in manchen Bereichen des Grundstücks eine 2-geschossige Bebauung. • Die Gemeinde ist offen für betreutes Wohnen, Pflegeimmobilie oder Einfamilienhäuser. Flächen: • Grundstücksgröße: ca. 10.831 m² • Davon in der Innenbereichsatzung: ca. 7.060 m²