Nachdem das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 10.04.2018 die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, ist bis zum Ende dieses Jahres eine Grundsteuerreform gefordert. Die Begründung des Urteils bestand darin, dass für die Berechnung der Grundsteuer veraltete Einheitswerte verwendet wurden. Heute sollen dem Bundestag drei Gesetzesentwürfe vorgelegt werden.
Zustimmung von der FDP
Die FDP befürchtete, dass durch die Grundsteuerreform die Bundesländer einen hohen bürokratischen Aufwand und die Grundstückseigentümer eine zweite Steuererklärung bekommen würden. Deshalb drohte die FDP mit Widerstand bei der Verabschiedung des neuen Gesetzes. Wenn es allerdings bis Ende des Jahres nicht zu einer Änderung des Grundsteuergesetzes kommt, darf die Steuer ab 2020 nicht mehr erhoben werden. Das würde für die Kommunen pro Jahr etwa 14 Milliarden Euro weniger Einnahmen bedeuten. Nachdem einige Änderungen vorgenommen und eine „Öffnungsklausel“ eingeführt wurde, können sowohl zusätzliche Bürokratie als auch eine weitere Steuererklärung ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund will nun auch die FDP der Reform zustimmen. Die Grünen wollen ebenfalls ihre Zustimmung geben. Um das Grundgesetz zu ändern und die Öffnungsklausel einzuführen, wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt. Diese wird mit der Zustimmung von SPD, Union und FDP erreicht.
Was wird geändert?
Wegen des Vorschlags von Scholz, den Berechnungen auch weiterhin den Bodenwert und die durchschnittliche Miete zugrunde zu legen, hätten36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen. Neben dem Widerstand der FDP gab es zusätzlich auch Widerstand aus einigen Bundesländern, u. a. aus Bayern. Durch die Öffnungsklausel dürfen die Länder nun eigene Regelungen entwickeln und vom Bund abweichen.
Hinzu kommt, dass die Grundsteuer von Grundstücksbesitzern und Hauseigentümer gezahlt wird. Allerdings darf sie auf die Mieter umgelegt werden. Die Kommunen legen die genaue Höhe der Steuer über die Hebesätze fest. Somit entscheiden sie, ob die Reform der Grundsteuer zu einer höheren Steuerlast für den Einzelnen führt. Das Aufkommen aus der Grundsteuer soll jedoch insgesamt nicht steigen.
Autor: Johanna Kirchmann, Mitarbeiterin Content Management
--
Comments