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Möblierte Wohnungen zu Luxuspreisen

Aktualisiert: 5. März 2020



Da in den vergangenen Jahren die Mieten in die Höhe geschossen sind, wurde, in den ersten Bundesländern bereits im Jahr 2015, die Mietpreisbremse eingeführt. Vermieter versuchen nun dieses Gesetz zu umgehen.



Mietpreisbremse umgehen mithilfe von möblierten Wohnungen

Eine Art die Mietpreisbremse zu umgehen, ist die Vermietung von möblierten Wohnungen. Allerdings muss beachtet werden, dass dies nur unter bestimmten Umständen möglich ist, denn die Mietpreisbremse gilt auch bei der gewöhnlichen Anmietung einer normal möblierten Wohnung. Die Mietpreisbremse greift nicht, wenn eine möblierte Wohnung für einen bestimmten Zeitraum oder ein möbliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters angeboten werden.


Außerdem kann, bei einer Wohnung die mit Luxusmöbeln eingerichtet ist, ein Möblierungszuschlag erhoben werden. Dieser darf zwar auch nicht zu hoch sein, aber die Mieter zahlen für solch eine Wohnung deutlich mehr. Deshalb werden oft luxuriös möblierte Appartements angeboten, die sich dann als Wohnungen mit Standardausstattung erweisen.



Warum möblierte Wohnungen?

Besonders für Studenten und Fernpendler sind möblierte Wohnungen attraktiv. Sie nutzen diese Wohnung dann während des Semesters oder an den Arbeitstagen und fahren in ihrer Freizeit in die tatsächliche Wohnung oder das Haus. Um in diesen zweiten Wohnsitz nicht viel Zeit und Geld in die Ausstattung investieren zu müssen, wird eine möblierte Wohnung gemietet. Dadurch brauchen die Studenten oder Pendler nur wenig mitbringen und können ihre Zeit in andere Dinge investieren.


Autor: Johanna Kirchmann, Mitarbeiterin Content Management

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