Die Ampel-Koalition möchte eine bundesweite Pflicht zur Ausstattung von Gebäuden mit Photovoltaik-Anlagen (sogenannte Solarpflicht) einführen. Bereits im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, dass „alle geeigneten Dachflächen künftig für die Solarenergie genutzt werden [sollen]. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Die Bundesregierung möchte demnach Hürden abbauen und die Solarpflicht einführen, um das Wachstum der Nutzung von Solarthermie und Photovoltaik zu beschleunigen. Während der Bund allerdings noch in der Planungsphase ist, sind einige Bundesländer einer bundeseinheitlichen Regelung bereits zuvorgekommen.
Bundesländer in denen die Solarpflicht ab 2022 gilt
Seit Anfang Januar 2022 müssen in Baden-Württemberg alle neuen Nichtwohngebäude mit einer Solaranlage ausgestattet sein. Im Herbst 2021 wurde beschlossen, dass auch auf die Dächer von Wohngebäuden Photovoltaik-Anlagen (PV) platziert werden müssen. Für Neubauten greift sie schon ab dem 01. Mai 2022. Eigentümer die eine Dachsanierung vornehmen, müssen ab dem 01. Januar 2023 eine PV-Anlage installieren. Die Verbraucherzentrale-Baden-Württemberg rät dazu, sich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die jeweils geltenden Regelungen zu erkundigen und sich fachlich beraten zu lassen. Bei pvpartner.de können sie sich von Sachverständigen/ Energieberatern zu der Installation von Photovoltaik-Anlagen beraten lassen.
In Nordrhein-Westfalen sollen geeignete Flächen von neu erstellten Parkplätzen, welche einem Nicht-Wohngebäude dienen, mit PV-Anlagen bestückt werden. Seit dem 01. Januar 2022 müssen gemäß geänderter Bauordnung des Landes diese Parkflächen, sofern sie mehr als 35 Stellplätze für Kraftfahrzeuge bieten, mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden.
In Schleswig-Holstein gilt seit Jahresbeginn 2022 die Neufassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG). Der stärkere Zubau von PV-Anlagen ist hierbei ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes. Zum einen wird vorgegeben, dass bei Neubau oder Erneuerung von mehr als 10 % geeigneter Dachflächen von Nicht-Wohngebäuden PV-Anlagen erstellt werden müssen. Zum anderen ist bei der Neuerrichtung von Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen die Installation von PV-Anlagen über entsprechend geeigneten Flächen verpflichtend.
Wo die Installation einer Photovoltaik-Anlage gesetzlich vorgeschrieben wird und ab welchem Datum die gesetzliche Pflicht beginnt.
Bundesländer in denen die Solarpflicht ab 2023 gilt
In Berlin gilt die Solarpflicht ab dem 01. Januar 2023 für nicht näher definierte Neubauten. Das Gesetzt gilt auch für Bestandsgebäude, wenn „wesentliche“ Umbauten des Daches vorgenommen werden. Die Photovoltaik-Anlagen können entweder auf dem Dach oder an der Gebäudefassade installiert werden. Alternativ sind auch Solarthermie-Anlagen möglich.
Auch im Stadtstaat Hamburg sind Eigentümer von Neubauten, deren Baubeginn nach dem 01. Januar 2023 liegt, verpflichtet, Solaranlagen auf den Dächern zu installieren. Ab Anfang 2025 müssen auch bei Bestandsgebäuden, bei denen die Dachhaut vollständig erneuert wird, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf die Dachflächen installiert werden.
Die Solarpflicht wird auch in Niedersachsen durchgesetzt. Zunächst nur verpflichtend für Dächer von Gewerbeimmobilien, die mindesten eine Dachfläche von 75 m2 haben. Diese müssen mindestens zur Hälfte mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Außerdem muss bei der Planung von Wohngebäuden künftig darauf geachtet werden, dass die Dachflächen für die Nachrüstung von Solaranlagen geeignet sind.
Im September 2021 wurde in Rheinland-Pfalz das Landessolargesetz verabschiedet. Ab dem 01. Januar 2023 besteht eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von Gewerbeneubauten. Ab einer Anzahl von 50 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge müssen eigens dafür errichtete Dächer über diesen Parkplätzen mit PV-Anlagen bestückt werden.
Bundesländer die eine Solarpflicht Planen oder noch nichts bekannt gegeben haben
In Bayern wird das Thema noch diskutiert. Ein Gesetz wurde daher noch nicht umgesetzt.
In Bremen existiert bereits ein Gesetzesentwurf für eine Solarpflicht. Diese soll für alle Neubauten gelten.
Das Bundesland Sachsen prüft die Möglichkeit der Installation von offenen Park- und Dachflächen.
Hessen wiederum hat noch keine Pläne, die Solarpflicht einzuführen.
Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Saarland und Thüringen haben noch nicht bekannt gegeben, ob sie Pläne zur Verpflichtung von Solaranlagen haben.
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