Aufgrund der gestiegenen Strompreise hat die Bundesregierung beschlossen die EEG-Umlage (Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz) abzuschaffen, um Verbraucher und Unternehmen finanziell zu entlasten. Das Kabinett hat einen entsprechenden Entwurf beschlossen. Der Bundestag muss lediglich noch zustimmen. Die Strompreisanalyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft ergab, dass der Strompreis seit dem Jahr 2015 um rund 39,78 % gestiegen ist. Die Große Koalition (2017-2021) hatte bereits beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2022 die EEG-Umlage von 6,5 ct/kWh auf 3,72 ct/kWh gesenkt werden soll. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition wurde festgehalten, dass die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollständig wegfallen soll.
Die Abschaffung der EEG-Umlage wurde allerdings früher beschlossen als zuvor angesetzt und wird ab dem 1. Juli 2022 gelten. Für eine vierköpfige Familie bedeutet das im Vergleich zum Vorjahr eine Ersparnis von rund 300 Euro pro Jahr. Um sicherzustellen, dass die Entlastung auch beim Endverbraucher ankommt, sind Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz nötig. Stromlieferanten sollen zur Weitergabe der Entlastung verpflichtet werden. Die Einnahmeausfälle der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) wiederum werden vom Bund übernommen. Diese werden aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) erstattet. Der Bund belastet sich mit der Übernahme der EEG-Umlage mit rund 6,6 Milliarden Euro. Jedoch wird die Abschaffung der EEG-Umlage nicht ausreichen um die gesteigerten Kosten durch die erhöhten Strompreise zu kompensieren. Die EEG-Umlage macht 10,7 % (3,72 ct/kWh) des Strompreises aus. Robert Habeck (Bundesminister für Wirtschaft und Energie) spricht hierbei davon den „Druck etwas zu mindern“ und teilt zudem mit, dass über weitere Entlastungen geredet werden müsse.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
· Stromerzeugung und Vertrieb – 35,6 %
· Steuern, Abgaben und Umlagen – 41 %
· Messung, Betrieb und Netzentgelt – 23,4 %
Wieso ist der Strompreis gestiegen?
Grund für die erhöhten Strompreise sind die stark gestiegenen Preise für Gas und Kohle. Das Jahr 2021 war windarm und es musste vermehrt auf Kohle- und Gaskraftwerke zurückgegriffen werden. Aufgrund dessen bestimmten die Kohle- und Gaskosten zeitweise die Preise an der Strombörse. Zudem ist die Energienachfrage nach einer, durch die Corona-Pandemie bedingten, Interferenz global wieder gestiegen.
Neukunden zahlen mehr
Viele Stromdiscounter haben sich bei ihren Spekulationen verschätzt, weswegen sie Einkaufskonditionen verpassten, die ihnen günstige Preise langfristig garantiert hätten. Daher waren sie zwangsläufig auf sog. Spotmärkte angewiesen. Am Spotmarkt wird kurzfristig gehandelt. Die Zeit zwischen der Abwicklung des Handels und der Lieferung beträgt meist zwei Tage. Dies hatte zur Folge, dass Anbieter Insolvenz anmelden mussten oder Verträge ihrer Kunden kündigen mussten. Verbraucher müssen meist zu den Grundversorgern wechseln, wenn ihnen der Vertrag gekündigt wurde oder der Anbieter zahlungsunfähig geworden ist. Die Grundversorger wiederum müssen aufgrund der aktuell hohen Nachfrage den Strom teuer einkaufen. Infolgedessen hat ein Drittel der Unternehmen einen neuen Tarif für Neukunden eingeführt. Diese bezahlen dann mehr für ihren Strom als bereits bestehende Kunden.
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