Im Juni dieses Jahres hat das Bundesbauministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland vorgelegt. Dieser beinhaltet ein „Umwandlungsverbot“ für Mietwohnungen § 250 BauGB. Demnach gilt für jedes Gebiet in Deutschland mit einem angespannten Wohnungsmarkt ein Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen. Die Festlegung für einen angespannten Wohnungsmarkt erfolgt durch die Landesverordnung. Unter einer Umwandlung wird im Allgemeinen die gewerbliche Aufteilung von Mehrfamilienhäusern verstanden. Dies dient dem Zweck, sie als Eigentumswohnungen einzeln zu verkaufen.
Das Umwandlungsverbot bringt Befürworter und Gegner mit sich.
Horst Seehofer, Bundesinnen- und- bauminister sprach sich in einem Gespräch mit der „Welt am Sonntag“ für schärfere, aber nicht zu strenge Regeln bei Umwandlungen von Miet- und Eigentumswohnungen aus. Seehofer ist somit ein Befürworter von stärkeren Einschränkungen.
Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hingegen freute sich über die Streichung des Umwandlungsverbots. Sein Ziel sei es gewesen, mehr Menschen den Traum von eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Das sei mit einem Umwandlungsverbot, aber nicht möglich. Seiner Meinung nach resultierten so nur noch weniger Eigentumswohnungen zu noch höheren Preisen, die sich dann keiner mehr leisten könne.
Schutz für Mieter
Luczak zufolge habe das Mietrecht ohnehin „starke soziale Leitplanken“, auch im Fall der Umwandlung in Eigentumswohnungen. Für die Mieter gelten das Vorkaufsrecht und ein Mietschutz von mindestens 3 bis zu 10 Jahren.
Auswirkungen auf die Bundesländer
In fast allen Bundesländern in Deutschland befinden sich Städte und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten, die von der Mietpreisbremse betroffen sind. Aktuell sind etwa 300 Gebiete betroffen und weisen einen angespannten Wohnungsmarkt vor.
Autor: Jennifer Felk, Mitarbeiterin Content Management
___
Weitere Quellen:
Comentarios